FAQ
Wir sind ein völlig unabhängiges Unternehmen mit einer großen Auswahl an Dienstleistern, um Ihnen die bestmöglichen Konditionen zu bieten.
Wir sind an keinen Exklusivvertrag gebunden
Je nach Wunsch bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder bei uns in Genf oder Lausanne.
Es ist auch möglich, das Interview über Plattformen wie Skype/Zoom durchzuführen.
Um die Prozesse für Sie zu vereinfachen, ist der übliche Ablauf wie folgt:
1. Erstes Gespräch, um Ihre Bedürfnisse zu definieren
2. Kontakt per Telefon und E-Mail während der Anbieterauswahlphase
3. Abschlussgespräch mit dem Dienstleister und allen anderen Beteiligten (Notar etc.)
Dieser Prozess ist flexibel und wir passen uns Ihren Erwartungen an.
Ja.
Obwohl wir ein persönliches Gespräch empfehlen, um Ihre Erwartungen zu definieren, ist es möglich, eine Hypothekenakte über unser Online-Bewerbungstool zu 100% elektronisch zu bearbeiten.
Am Ende des ersten Treffens erhalten Sie eine erste Mitteilung.
Nach Eingang aller Elemente Ihrer Akte kann innerhalb einer Frist von etwa einer Woche eine förmliche Zustimmung von einem unserer Dienstleister getroffen werden.
Die Kosten-Ertrags-Relation ermöglicht es Ihnen, Ihre Fähigkeit zu analysieren, den notwendigen Betrag zu leihen, um das Objekt Ihrer Träume zu kaufen.
Dieses Verhältnis vergleicht Ihr Jahreseinkommen mit zukünftigen theoretischen Hypothekengebühren (berechnet auf Basis eines theoretischen Zinssatzes von 5%).
Die Quote sollte normalerweise 34 % Ihres Bruttojahreseinkommens nicht überschreiten.
Ohne Sonderfälle 20 %, davon mindestens 10 % der sogenannten „harten“ Eigenmittel (ohne Pensionskasse).
Hinzu kommen die Notargebühren in Höhe von rund 5 % des Kaufpreises.
Ihre Gesamtinvestition beträgt daher mindestens 25 % des Kaufpreises.
Die Bereitstellung zusätzlicher Garantien kann in bestimmten Fällen die Bereitstellung von Eigenmitteln ersetzen
Diese Dokumente werden von den Partnerinstituten benötigt, damit diese Ihre Kreditfähigkeit endgültig validieren und ein verbindliches Kreditangebot erstellen können.
Eine vollständige Datei ermöglicht es uns, Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zu geben.
Ja, es ist möglich, einen Teil der eigenen Mittel durch Verpfändung Ihrer Pensionskasse / 2. Säule zu ersetzen.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre 3. Säule (Bank oder Versicherung) als Eigenkapital für den Erwerb Ihrer Immobilie zu beziehen oder zu verpfänden.
Anschließend kann die Verpfändung Ihrer 3. Säule als indirekte Amortisation dienen.
Unsere Experten können Ihnen weitere Informationen geben, kontaktieren Sie uns!